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Verwertungsgesellschaft
Allgemein zu den Verwertungsgesellschaften informiert die Website von Wikipedia.
GEMA: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Verfielfältigungsrechte. Nimmt Verwertungsrechte der Musikurheber (Komponisten) und Musikverlage an Musikwerken wahr.
GÜFA: Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten.
GVL: Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten. Nimmt Zweitverwertungsrechte (insb. gesetzliche Vergütungsansprüche) der ausübenden Künstler (Musiker, Sänger, Orchester, Tänzer, Schauspieler und sonstige Werkinterpreten) und Tonträgerhersteller wahr.
GWFF: Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten.
VG-Wort: Verwertungsgesellschaft Wort. Nimmt die Verwertungsrechte der Autoren und Übersetzer, der Journalisten und Wissenschaftler an Sprachwerken (schöngeistige und dramatische Literatur, Sachliteratur, wissenschaftliche und Fachliteratur) wahr.
VG-Bild-Kunst: Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst. Nimmt Verwertungsrechte der bildenden Künstler, Designer, Karikaturisten, Zeichner, Fotografen, Bildjournalisten, Bildagenturen, Verlage und Filmurheber (z.B. Regisseure, Kameraleute, Cutter, Szenen-, Kostümbildner) und Filmproduzenten an der Werken (z.B. Werke der bildenden und angewandten Kunst, Lichbildwerke, Lichtbilder, Filmwerke) wahr.
VFF: Verwertungsgesellschaft der Film und Fernsehproduzenten.
VGF: Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken.
VG-Musikedition
ZPÜ: Zentralstelle für private Überspielungsrechte.
